Die Sportgerichte im Niedersächsischen Fußballverband haben die Aufgabe, für Recht und Ordnung im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der Organe, der Mitgliedsvereine und der mittelbaren Mitglieder des Verbandes.
Die Sportgerichte des NFV sind unabhängig und nur den Bestimmungen der Satzungen und der Ordnungen unterworfen.
Zum Mitglied eines Sportgerichts kann jedes volljährige mittelbare Verbandsmitglied gewählt werden, das keinem anderen Verwaltungsorgan des NFV angehört.
Das Sportgerichte im NFV entscheiden in einer Besetzung von einem Vorsitzenden und vier Beisitzern.
Das Sportgericht im Kreis Emden ist ausschließlich zuständig in erster Instanz für alle Entscheidungen auf Kreisebene.
|